Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von biene0808, 37. SSW am 28.09.2008, 20:15 Uhr

ich hoffe jemand weiß rat


Also soweit ich weiß ist die "Elternzeit" nur der alte Begriff für das jetzige "Elterngeld" was es in der Form erst ab 1.1.`07 gibt. Und auch das kann man nur beantragen. Auf dem Antrag kannst du dann die Zeit, also in deinem Fall 2 Jahre, eintragen und für Empfänger von Arbeitslosengeld I / II sind auch Felder zum Ausfüllen.

Ner Freundin von mir gings dieses Jahr auch so und sie hat den Antrag ausgefüllt,beim Landratsamt abgegeben und nen neuen Hartz IV Antrag gestellt. Sie bleibt auch 2 Jahre heim.

Aber eigentlich müssen dir die Ämter doch auch antworten können!?! Schließlich bearbeiten die ja auch die Anträge.

 
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