Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nkind am 28.09.2008, 13:29 Uhr

Keine Erziehungszeit beantragen!!

Wäre doch bescheuert - dann fällst du tatsächlich auf ALG II-Niveau (müsste dann allerdings Sozialgeld sein, da du ja nicht die vorgeschriebenen mindestens 3 Stunden tgl. arbeiten kannst) mit allen Schikanen, die dann folgen (glaub mir, ich weiß Bescheid...).
Sollte aus unerfindlichen Gründen tatsächlich ein Jobangebot kommen, gehst du halt hin und sagst, dass du ja gern arbeiten willst, aber leider erst mal kurzfristig eine Betreuungsmöglichkeit finden müsstest. Da nimmt dich eh kein Arbeitgeber freiwillig - und sooo viele Stellenangebote kriegt man ja auch nicht (jedenfalls in meiner Erfahrung).

Jenny

 
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