Geschrieben von CarrieCat, 30. SSW am 25.11.2005, 12:28 Uhr |
Kommando zurück :-)
Hallo,
wer lesen kann ist klar im Vorteil, hihi. Also laut § 1617a Absatz 2 BGB geht das sehr wohl, aber dann muss der andere Elternteil zustimmen, d. h. Du hast alleinige Sorge, bestimmst den Namen des Vaters zum Babynamen, aber er muss damit einverstanden sein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html
LG,
Anja
- Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht - annalenchen, 31. SSW 25.11.05, 12:11
- Re: Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht - CarrieCat, 30. SSW 25.11.05, 12:24
- Kommando zurück :-) - CarrieCat, 30. SSW 25.11.05, 12:28
- Re: Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht - Feele23, nicht mehr. SSW 25.11.05, 12:30
- Re: Hat sich erledigt, aber danke! - annalenchen, 31. SSW 25.11.05, 13:23