Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von CarrieCat, 30. SSW am 25.11.2005, 12:28 Uhr

Kommando zurück :-)

Hallo,

wer lesen kann ist klar im Vorteil, hihi. Also laut § 1617a Absatz 2 BGB geht das sehr wohl, aber dann muss der andere Elternteil zustimmen, d. h. Du hast alleinige Sorge, bestimmst den Namen des Vaters zum Babynamen, aber er muss damit einverstanden sein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html

LG,
Anja

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.