Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von CarrieCat, 30. SSW am 25.11.2005, 12:24 Uhr

Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht

Hallo,

also meines Wissens hat die Standesbeamtin Recht, guck mal hier:
http://www.mamis-in-not.de/htm/kind5.htm
Das ist nach BGB gesetzlich so geregelt, dass wenn Du die alleinige Sorge hast, dass das Kind dann auch Deinen Namen erhält.

Fragt sich natürlich, warum Du zwar die alleinige Sorge haben willst, das Baby aber den Namen vom Vater erhalten soll?

LG,
Anja

 
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