Geschrieben von CarrieCat, 30. SSW am 25.11.2005, 12:24 Uhr |
Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht
Hallo,
also meines Wissens hat die Standesbeamtin Recht, guck mal hier:
http://www.mamis-in-not.de/htm/kind5.htm
Das ist nach BGB gesetzlich so geregelt, dass wenn Du die alleinige Sorge hast, dass das Kind dann auch Deinen Namen erhält.
Fragt sich natürlich, warum Du zwar die alleinige Sorge haben willst, das Baby aber den Namen vom Vater erhalten soll?
LG,
Anja
- Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht - annalenchen, 31. SSW 25.11.05, 12:11
- Re: Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht - CarrieCat, 30. SSW 25.11.05, 12:24
- Kommando zurück :-) - CarrieCat, 30. SSW 25.11.05, 12:28
- Re: Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht - Feele23, nicht mehr. SSW 25.11.05, 12:30
- Re: Hat sich erledigt, aber danke! - annalenchen, 31. SSW 25.11.05, 13:23