Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von speedy, 30. SSW am 14.06.2005, 10:54 Uhr

Kündigung in der Schwangerschaft

Hi,
auch die Probezeit ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis und der Kündigungsschutz für Schwangere gilt vom Tag der Arbeitsaufnahme an.

Ggf. ist dein Vertrag so ausgestaltet, dass er mit Ablauf der Probezeit endet und dann ein unbefristeter Vertrag bgeinnt - dann wäre u.U. eine Beendigung zum Ende der Probezeit rechtens - also frühestens zum 8.8.05.

Selbst wenn eine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit vereinbart ist, darf der AG nicht mit dem Grund der SS kündigen.

Ich kann dir nur raten, dokumentiere auf jeden Fall dein Gespräch möglichst genau (Datum, Ort, Uhrzeit, Inhalt, Reaktion) und schriftlich. Wenn es wirklich hart kommt, musst du nämlich auf Fortführung des Vertrages klagen vor dem Arbeitsgericht und da ist jedes Indiz Gold wert. Zusammen mit dem Kündigungsschreiben vom selben Tag liegt für jeden Richter der Grund der Kündigung offen :)

Dann gehst du zum Arbeitsgericht und lässt dich erstmal beraten (kostenlos) - ist viel besser als sich die Tipps von 1000 Laien im Internet anzuhören und selbst zu entscheiden, welche 70% Unsinn sind :)
Apropos: für eine Klage vor dem Arbeitsgericht hast du nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit!

Ebenso formulierst du schriftlich, knapp und unverfänglich einen Widerspruch gegen deine Kündigung und schickst das Ganze per Einschreiben mit Übergabe an deinen Arbeitgeber. (Wenn ihr einen Betriebsrat habt, gem. §3 KSchG an den Betriebsrat) Text a la: "hiermit widerspreche ich der Kündigung vom xxx, da diese gem. § 9 Abs. 1 MuSchG unzulässig ist. Ich habe Herrn/Frau XY am xx um xx persönlich über das Bestehen der SS informiert. Ich stelle Ihnen meine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung und werde, sofern ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, am xx um xx wie gewohnt zur Arbeit erscheinen.
MfG ..."

Wichtig ist in diesem Zusmmenhang, dass du deine Arbeitskraft auch tatsächlich zur Verfügung stellst, sonst bekommst du für die Tage, bis die Sache rechtskräftig festgestellt ist auch kein Geld (Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld). Die Freistellung durch den AG gilt nämlich nur, wenn auch die Kündigung greift :)

In der Folge wird es dann wahrscheinlich so laufen, dass gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigung unwirksam ist. U.U. kann es dir aber nicht mehr zugemutet werden, für einen AG tätig zu sein, der dich nicht will, so dass das Gericht die Auflösung des AV gegen Abfindung ausspricht. Wird aber bei dir nicht sehr viel sein, da du ja noch nicht lange in der Firma bist. Aber dazu kann dich nur ein Anwalt weitergehend beraten, das darf ich an dieser Stelle nicht :)

Gruß, Speedy

 
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