Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von saskia8580, 39. SSW am 01.06.2009, 22:42 Uhr

mal ne Frage ab

Aaaalso:
MUTTERSCHUTZ hat man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET, kommt das Kind früher zur Welt werden die fehlenden Tage / Wochen von VOR dem ET hinten drangehängt. KOmmt das Baby vor der 37. SSW (also als Frühchen) zur Welt gelten 12 WOchen NACH ET und all das hintendran, was man von den Wochen VOR ET nicht nehmen konnte.
ELTERNZEIT beginnt mit der Geburt, wenn man diese unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz nimmt. Sie endet dann SPÄTESTENS einen Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes, d.h. wenn man voll "ausreizt" muss man am dritten Geburtstag wieder arbeiten gehen.
LG
Saskia

 
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