Geschrieben von Renilein9, 31. SSW am 29.08.2022, 12:47 Uhr |
Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Dank jahrelanger Vertragsergänzungen und nur 50% unbefristeter Vertragsinhalte, gestaltet sich die Rechnung für das Mutterschaftsgeld nun etwas komplizierter. Zumindest ist es für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Unabhängig davon, dass ich das Ganze gerade rechtlich noch prüfen lasse & das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, hätte ich schon ganz gern gewusst, was mich in worst case erwartet.
Mein Mutterschutz beginnt am 23.9.2022. Im Juli habe ich noch volles Gehalt bekommen, im August hat sich mein Gehalt erheblich reduziert (Beschäftigungsverbot, Teilzeitbefristung), sodass es einen erheblichen Unterschied macht, ob Juni/Juli/August zur Berechnungsgrundlage zählen, oder Juli/August/September.
Weiß jemand von euch, welche Monate in die Berechnung einfließen?
Nach meiner Recherche zählen die letzten 3 abgerechneten Monate. Die Abrechnung fällt aber ziemlich genau in den Mutterschutzbeginn, deswegen bin ich ein wenig verwirrt
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von Suomi am 29.08.2022, 13:38 Uhr
Stell die Frage doch mal hier im Expertenforum.
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von Josie233 am 29.08.2022, 14:04 Uhr
Aber beim Beschäftigungsverbot bekommt man doch volles Gehalt !? Darf es da Abzüge geben?
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von Renilein9, 31. SSW am 29.08.2022, 14:09 Uhr
Ich bin mit einem 100% Vertrag ins Beschäftigungsverbot gegangen. 50% davon waren aber nur unbefristet, der befristete Teil lief nun aus.
Ob das rechtens ist, lasse ich noch prüfen. Habe aber parallel dazu auch unseren Betriebsrat eingeschalten. Möchte mir jedoch trotzdem alle Szenarien schonmal ausrechnen & mich ggfls. drauf einstellen können.
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von Baby10_22, 34. SSW am 29.08.2022, 15:25 Uhr
Das wird dich jetzt nicht erfreuen, aber du bekommst das was du netto bekommen hättest wenn du ab 23.09 einfach weiterarbeiten würdest wie du es gerade tust. Das Elterngeld wird dann auf Basis der letzten 12 Monate berechnet.
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von Renilein9, 31. SSW am 29.08.2022, 16:01 Uhr
Ich verstehe nicht ganz, was du sagen möchtest?
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Antritt in den Mutterschutz. Wie kommst du denn darauf, dass der Stichtag der 23.9. ist und das Gehalt, was ich da bekommen hätte?
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von Renilein9, 31. SSW am 29.08.2022, 16:05 Uhr
Du hast recht, ich wechsle mal rüber. Die bisherigen Kommentare bringen mich wirklich keinen Schritt weiter
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von dea23 am 29.08.2022, 22:10 Uhr
Wie das genau läuft mit deinem (un)befristeten Vertrag weiß ich nicht. Allerdings ist die Grundlage der Berechnung nicht 3 Lohnabrechnungen sondern 12. Die Elterngeldstelle wird 12 Lohnabrechnungen von dir verlangen.
Versuch doch mal deine zuständige Elterngeldstelle zu kontaktieren. Die können dir bestimmt weiterhelfen
Re: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage
Antwort von Renilein9, 31. SSW am 29.08.2022, 22:20 Uhr
Es geht um den Mutterschaftslohn. Du sprichst hier grad vom Elterngeld. Das ist etwas anderes, und entsprechend auch ein anderer Stichtag und andere Berechnungsgrundlage. Die Elterngeldstelle hat mit dem Mutterschutz nichts zu tun.
Mir gehts auch nicht um die Vertragssituation, die wird auf juristischer Ebene geklärt. Sondern lediglich um den Berechnungszeitraum für das Mutterschaftsgeld, diese 3 Monate.
Danke dennoch für deine Mühe!
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