Geschrieben von Mandy-rine, 23. SSW am 26.10.2005, 15:42 Uhr |
mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot!
Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat jeder AN.
Generell ist es so das Du den Durchschnitt aus Deinen letzten 3 Monatsloehnen/-gehaeltern im
Mutterschutz weiter bekommst (so gesplittet das eben 13,-EUR pro Tag von der KK kommen und der Rest vom AG).
Soweit wie ich informiert bin, wird Beschaeftigungsverbot wie Krankschreibung behandelt, deswegen muesstest Du auch hier eigentlich weiterhin Dein Lohn/Gehalt bekommen. Aber das weiss ich nicht ganz genau.
Beantragen musst Du das ganze bei Deiner KK.
Vielleicht hilft Dir das weiter. Ansonsten gibt es reichlich Info bei der KK, Deinem Arzt, oeffentlichen Stellen und natuerlich im www. :-)
Gruesse,
- mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot! - jessysternchen, 19. SSW 26.10.05, 13:29
- Re: mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot! - mexi, 14. SSW 26.10.05, 13:35
- Re: mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot! - Mandy-rine, 23. SSW 26.10.05, 15:42
- Re: mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot! - Feele23, 39. SSW 26.10.05, 16:16
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@bine75; könnte lang sein ;-)
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