Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Natti85 am 10.01.2013, 22:03 Uhr

Mutterschutzgeld bekomme ich noch was von arbeitsgeber?!

Dein Arbeitgeber muss die Differenz bis zu deinem Einkommen zahlen. Steht auch im Mutterschutzgesetz (MuSchuG) §14. Ich würde bei deinem Arbeitgeber nachhaken und ihn an das Gesetz erinnern. Wenn sie nicht zahlen wollen würde ich mich an meinen Rechtsanwalt wenden.
Wenn du am 16.12. in Mutterschutz gegangen bist müsstest du anteilig bis zum 15.12. dein normales Gehalt und ab 16.12. den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen haben. Den müssen sie bis 8 Wochen nach Geburt zahlen.

Ich drück Dir die Daumen, dass es sich schnell klärt

 
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