Geschrieben von emres, 17. SSW am 17.08.2009, 18:39 Uhr |
nachtrag - schau mal. eben gefunden
wenn dein kind vor 37.0 ssw geburen wird, gilt es als frühchen und zeit zeit, die es eher geboren wird, hängt sich automatisch dran, die klinik muß die nur eine frühchenbescheinigung ausstellen. wenn es 37.0 oder später vor et kommt, dann verfällt die zeit. ab der geburt zählt sofort der munschu nach der geburt und beträgt immer 8 wochen.
- Frage zum Mutterschutz - jonas-hummel, 35. SSW 17.08.09, 13:11
- Re: Frage zum Mutterschutz - leasmama87, 17. SSW 17.08.09, 13:12
- Re: Frage zum Mutterschutz - PhiSa 17.08.09, 13:50
- nachtrag - schau mal. eben gefunden - PhiSa 17.08.09, 13:55
- Re: nachtrag - schau mal. eben gefunden - jonas-hummel 17.08.09, 14:07
- Re: nachtrag - schau mal. eben gefunden - emres, 17. SSW 17.08.09, 18:39