Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Yara, 38. SSW am 17.09.2003, 22:17 Uhr

Nee, nee....

Das ist keine Verletzung der Sorgfaltspflicht, kein Pfusch oder sonst was, eNach der Geburt wird die Plazenta auf Vollständigkeit überprüft (was manchmal, bei einer etwas zerrissenen Plazenta leichter gesagt als getan ist !), im Zweifelsfall schauen sich mehrere Leute die Plazenta an. Verbleibt trotzdem etwas, manchmal minimale Reste der Plazenta im Uterus, wachsen diese im Laufe der Zeit zu einem sogenannten Plazentapolypen heran, der wesentlich grösser ist, als das zuerst verbliebene Stück Plazenta, daher dann auch im Ultraschall sichtbar wird.

Eigentlich sollte Dir sowas Dein FA erklären, anstatt über seine Kollegen herzuziehen, denn in seiner Ausbildung sollte er gelernt haben, dass sowas durchaus vorkommen kann - wenn es auch Gott sei Dank selten ist - aber nichts mit Nachlässigkeit zu tun hat.
Kollegiale Grüsse an Deinen FA und Dir alles Gute für die OP
LG
Elke

 
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