Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MaSchie26 am 22.08.2011, 11:04 Uhr

nein

Daraus folgt auch, dass nach der Geburt ggf. zwischen Elterngeld und Arbeitslosengeld (ALG) gewählt werden kann. Beispiel: Ist eine Person berechtigt, sowohl Elterngeld als auch Arbeitslosengeld zu beziehen (sie steht also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung), kann sie entweder im Bezugszeitraum des Elterngeldes Arbeitslosengeld plus 300 Euro Elterngeld beziehen oder zunächst Elterngeld in Höhe von 67 Prozent für das ausfallende Einkommen beziehen und im Anschluss daran ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Der Artikel Informationen zum Arbeitslosengeld beschreibt in Verbindung mit anderen Dokumenten die Voraussetzungen und das Verfahren für den Bezug des ALG.

 
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