Geschrieben von flyingdarkness, nix mehr. SSW am 10.08.2003, 13:57 Uhr |
Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld
Hallo Juliana! Sicher kannst du in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen. Doch du solltest bedenken, dass dann auch dein bisher erzieltes Einkommen zur gesamten Berechnung des Erz.geldes hinzugezogen wird.Dadurch ist es gut möglich, dass du/ihr dann über die erste etwas höher liegende Grenze von ca. 50000€ kommt und du nur minimiertes Erz.geld bekommst.Wenn du nicht arbeiten gehst, wird auch dein Verdienst nicht angerechnet.LG Antje
- Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld - Jule2108, 37. SSW 10.08.03, 12:30
- Re: Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld - flyingdarkness, nix mehr. SSW 10.08.03, 13:57
- Re: Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld - berita 10.08.03, 14:02
@Leika
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