Geschrieben von berita am 10.08.2003, 14:02 Uhr |
Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld
Gute Frage.. Ich wuerde vermuten, dass ihr dann erst mal eine Ablehung fuer das zweite Halbjahr bekommt. Bei veraendertem Einkommen koenntet ihr das dann melden und dann wird neu berechnet, aber nur, wenn sich euer Einkommen um mehr als 20 Prozent verringert hat. Vielleicht kann man aber auch gleich angeben, von dann bis dann verdiene ich soviel, wenn es ein befristetes AV ist.. Ich wuerde mal das Amt anrufen, die muessen es ja wissen.
Noch was zum warum Geld nicht mitnehmen, vielleicht bist du ja wegen des Kindes ein kleines bisschen eingespannt?? Nur so ein Gedanke :-)
LG
Berit
- Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld - Jule2108, 37. SSW 10.08.03, 12:30
- Re: Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld - flyingdarkness, nix mehr. SSW 10.08.03, 13:57
- Re: Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld - berita 10.08.03, 14:02
@Leika
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