Geschrieben von kaba, 25. SSW am 24.01.2013, 7:14 Uhr |
Noch ne frage zur Arbeit...
Hi wenn dein FA keine bedenken hat das es dir oder dem Baby schaden kann dann ist es aus Ärztlicher sicht ohne probleme.
Ich würde deinem Chef spätestens in der 12 ssw bescheid geben da erst wenn er es weis die Mutterschutzrichtlinien in kraft treten, und du dann mehr schonzeit hast.
Ansonsten gilt im Mutterschutz keine Überstunden, Nicht schwer Heben, dir stehen mehr Pausen zu und auf die leiter darfst du auch nicht mehr wegen der gefahr das wenn dir schwindelig wird du runterfällst und du musst die möglichkeit haben dich öfter mal -hinzustezen ( deswegen wird mann im Verkauf in der schwangerschaft oft an die Kasse eingeteilt) und der AG muss dir sogar die Möglichkeit geben das du dich hinlegen kannst zum Ausruhen.
Lies dir mal die ganzen richtlinien durch.
Viel Glück
- Noch ne frage zur Arbeit... - Sina26, 9. SSW 24.01.13, 7:02
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - kaba, 25. SSW 24.01.13, 7:14
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - Sina26, 9. SSW 24.01.13, 7:27
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - Doug-and-carry 24.01.13, 8:14
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - indenKirschen, 20. SSW 24.01.13, 9:45
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - rose2012, 18. SSW 24.01.13, 10:54
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - lanti, 13. SSW 24.01.13, 13:54
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - Nine5283, 18. SSW 24.01.13, 14:35
- Re: Noch ne frage zur Arbeit... - Sina26, 9. SSW 24.01.13, 21:23
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