Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von _lui_ am 01.09.2011, 15:19 Uhr

so ein UNSINN!!!!

Hallo,

also bin in der gleichen Situation und haben jetzt einen Krabbelstubenplatz. Meine Tochter ist ein Jahr und ich bin ab jetzt, so wie du nächstes Jahr, arbeitslos. Ich hatte es in der Kita nicht angegeben, wahrscheinlich haben wir deshalb den Platz bekommen. Laut der "Nido" aktuelle Ausgabe haben aber auch Arbeitsuchende einen Anspruch, weil sie sich ja für den Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen. Du brauchst auch den Platz, sogar einen Vollzeit, sonst bekommst du kein AG1. Weil du dann nicht für den Markt zu Verfügung stehst. Gibst du nur Teilzeit anbekommst du nur Teilzeitarbeitslosengeld, toll nicht? :-)

Aus Sicht der jetzt schon Arbeitenden ist das vielleicht ungerecht. Allerdings ist es auch nicht unbedingt anders möglich. Denn schon in der Elternzeit mit der Kita zu beginnen, hat die Voraussetzung das du erstmal einen Platz bekommen musst, und diesen dann auch viel länger bezahlen musst, ganz davon abgesehen dass du auch das Recht hast wenigsten 12 Monate mit deinem Baby zu verbringen.

Also, egal für wenn in welcher Situation Krabbelstubbe ist ein echt schwieriges Thema.

lg

 
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