Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MuggelFuMama, 15. SSW am 30.05.2012, 9:24 Uhr

Unterhalt

...Unterhaltsvorschuss ist nur dann zurückzuzahlen, wenn der Unterhaltsverpflichtete zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig ist..."

Kopiert aus dem Leistungsblatt der Unterhaltsvorschußkasse,die im übrigen alle an das gleiche Gesetz gebunden sind!!

Mein EX z.B. MUSS zurückzahlen,weil er sich nie um einen Job gekümmert hat und zudem auch von der ArGe Angebote einfach nicht wahrgenommen hat

Und ansonsten ändert sich NICHT automatisch die Höhe des Unterhaltes,aber die Reihenfolge der Berechtigten Kinder!! Leider ist es nämlich so,das eheliche Kinder dann dem nichtehelichen vorgezogen werden,wenn der Mann mit dem ehelichen Kind zusammenlebt

Aber aus einer PN von Hummelchen weiß ich was der Mann verdient und deshalb WIRD sich zumindest die Höhe des bisher gezahlten ändern

Aber offenbar versuchen wirklich viele verschiedene Ämter auch viele verschiedene Ansichten durchzusetzen
Haben wir leider auch erlebt und mussten lange denen ihre eigenen Gesetze erklären

LG

 
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