Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von niti0206 am 30.05.2012, 12:23 Uhr

Unterhalt

uns hat der anwalt wie das jugendamt erklaert das der unterhalt so berechnet ist das er fuer 2 unterhaltsberechtigte tragbar waere (also bsp kind bekommt 250 unterhalt kommt ein 2. dazu dann bekommt es auch 250) .

so zu mindest die basis. dann gibts aber viele reglungem drum herum...

so kann ein vater dann sich in der unterhaltsstufe um 1 stufe herab setzen lassen wenn die finaziellen mittel nicht reichen. ebenso kommt eine herabstufung zu stande wenn zum beispiel schon 2 unterhaltsberechtigte vorhanden sind und ein weiteres kind dazu kommt.


am besten wirklich beim ja und anwalt fuer familien recht informieren.

 
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