Geschrieben von Krümelkugel, 18. SSW am 13.02.2011, 11:04 Uhr |
Urlaubsanspruch
Also... du hast Urlaubsanspruch für die Zeit des Mutterschutzes. Wenn du jedoch gleich nach der Geburt in Elternzeit gehst, dann hast du nur Anspruch auf Urlaub bis zur Geburt des Kindes, da ja direkt im Anschluss daran die Elternzeit beginnt. Das bedeutet, für die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt besteht kein Urlaubsanspruch, weil du ja dann in Elternzeit bist.
Ich hab am 20.07. ET, mein MuSchu beginnt am 08.06. bedeutet, dass ich für 2011 auf 7/12 des Jahresurlaubs Anspruch habe. Bei mir sind das dann von 30 Tagen Jahresurlaub, 18 Tage Urlaubsanspruch. Kein Anspruch besteht für volle Monate der Abwesenheit, also für volle Monate Elternzeit. Das wird ja dann bei dir ähnlich sein.
LG
- Urlaubsanspruch - Larona, 18. SSW 13.02.11, 0:49
- Re: Urlaubsanspruch - Pabelu, 21. SSW 13.02.11, 8:03
- Ende Muschu... - blessed2011, 15. SSW 13.02.11, 9:34
- Re: Urlaubsanspruch - Krümelkugel, 18. SSW 13.02.11, 11:04
- Re: Urlaubsanspruch - wolke76 13.02.11, 13:54