Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von wolke76 am 13.02.2011, 13:54 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo,

Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit des Mutterschutzes bzw. bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der MuSchu endet. Wenn die Mutterschutzfrist z.B. am 01.09. endet, so hast du trotzdem für den September noch den vollen Urlaubsanspruch.

"Bruchteiltage" werden aufgerundet, d.h. wenn du z.B. noch 5,4 Tage Urlaub zu kriegen hast, werden es 5 Tage.

SOlltest du den Urlaub nicht mehr vor dem Muschu nehmen können, weil du z.B. krank wirst, Beschäftigungsverbot bekommst, dann kannst du den Urlaub im nächsten oder übernächsten Jahr nach Elternzeitende nehmen.

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.