Geschrieben von wolke76 am 13.02.2011, 13:54 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo,
Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit des Mutterschutzes bzw. bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der MuSchu endet. Wenn die Mutterschutzfrist z.B. am 01.09. endet, so hast du trotzdem für den September noch den vollen Urlaubsanspruch.
"Bruchteiltage" werden aufgerundet, d.h. wenn du z.B. noch 5,4 Tage Urlaub zu kriegen hast, werden es 5 Tage.
SOlltest du den Urlaub nicht mehr vor dem Muschu nehmen können, weil du z.B. krank wirst, Beschäftigungsverbot bekommst, dann kannst du den Urlaub im nächsten oder übernächsten Jahr nach Elternzeitende nehmen.
LG
- Urlaubsanspruch - Larona, 18. SSW 13.02.11, 0:49
- Re: Urlaubsanspruch - Pabelu, 21. SSW 13.02.11, 8:03
- Ende Muschu... - blessed2011, 15. SSW 13.02.11, 9:34
- Re: Urlaubsanspruch - Krümelkugel, 18. SSW 13.02.11, 11:04
- Re: Urlaubsanspruch - wolke76 13.02.11, 13:54