Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SilkeJulia am 24.11.2006, 19:56 Uhr

vater unbekannt

Hallo,

ja, das geht. In der Geburtsurkunde steht dann "unbekannt".
Allerdings wird das nicht ganz unbürokratisch ablaufen können.
Dein Ex-Mann muss die Vaterschaft anfechten.
Dann wird ein gerichtliches Vaterschaftsgutachten (Vaterschaftstest) gemacht.
Das Ganze muss über Anwälte/Gericht laufen, sonst wird es rechtlich leider nicht anerkannt.
Wobei es in dem Fall wohl eher keine Anhörung vor Gericht geben wird, da sich alle Beteiligten ja einig sind, dass dein Ex-Mann nicht der Vater ist.
Da du keine Angaben zum leiblichen Vater machen kannst, wird dann "unbekannt" eingetragen.

Ich persönlich würde trotzdem versuchen, den biologischen Vater ausfindig zu machen - ihr könnt ja dann schriftlich festlegen, dass er keine Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber hat.
Aber das Kind hat ein Recht darauf, zu wissen, wer sein biologischer Vater ist, vielleicht will es ihn irgendwann mal kennenlernen.

Alles Gute,

Silke

 
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