Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Krummine1379, 40. SSW am 25.11.2006, 10:39 Uhr

vater unbekannt

Auf UVH o.ä. kannst Du als Mutter nicht verzichten, da es Unterhalt ist, welcher dem Kind zusteht. Du kannst laut Gesetz auch nicht auf Unterhaltsleistungen vom leibl. Vater für das Kind verzichten....

Also, nimm das Geld an, es steht der Kleinen zu ;o)

LG, Meike

 
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