Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von CarrieCat, 7. SSW am 11.07.2003, 8:36 Uhr

vaterschatfsanerkennung

Meine Freundin arbeitet beim Jugendamt und rennt säumigen Vätern hinterher. Sie sagt, dass man den Vater nicht angeben muss, wenn man ihn nicht kennt, weil es z.B. ein Unbekannter (ONS) war. Sobald man den Vater aber kennt und ihn verschweigt, um ihn zu schützen oder sonstiges, dann macht man sich strafbar. Und beim Jugendamt gibts schon so gewisse Leute, die einen so in die Mangel nehmen, wenn sie merken, dass Du lügst!

Wenn der Erzeuger verheiratet ist, dann kann man mit dem Jugendamt verabreden, dass es geheim gehalten wird. Also, nur er erfährt was, bekommt vielleicht Post nur an ein Schließfach und nicht heim. Und das wird auch auf bzw. in den Akten vermerkt.

Das mit dem Mindestsatz stimmt aber!

 
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