Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Joyannee am 18.08.2010, 7:43 Uhr

wieder streit mit dem ex

Hallo,

also ich war unverheiratet, während der Schwangerschaft schon getrennt und habe das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater meiner Tochter.
Immerhin ist es auch sein Kind - und er sollte nicht nur Pflichten sondern eben auch Rechte haben, die weiter gehen, als das Besuchsrecht. Vor allem dann, wenn der Vater vernünftig ist, keine Drogen oder Alkoholika zu sich nimmt und sich ebenfalls um das Kind kümmern möchte.
Hinzu kommt, dass es durchaus sein kann, dass du jetzt nicht mehr damit durchkommst, wenn er klagt - das kostet dann nur Geld und jedes Gericht wird mittlerweile auch dem nicht-verheiratetem Part nach einer Klage das Sorgerecht zusprechen.
Ein "Wegziehen" kann er nur in einem bestimmten Maße verhindern.
Zum Arzt darf er mit dem Kind auch ohne Sorgerecht - trotzdem halte ich es - trotz aller Probleme, die ich mit meinem Ex hatte, für die bessere Lösung, den anderen Partner ebenfalls mit einzubeziehen.
Zum Unterhalt:
Ansich ist er verpflichtet, die ersten 3 Lebensjahre des Kindes nicht nur dem Kind sondern auch dir Unterhalt zu bezahlen. Ich kenne nun deinen finanziellen Stand nicht, aber falls du zb. keine Rücklagen hast und Hartz-IV beantragen müsstest, kann es sein, dass du Probleme bekommst, wenn du auf den Unterhalt für dich verzichtest.

Diese Aufteilung ist zwar niedlich - allerdings würde ich an deiner Stelle darauf bestehen, dass er 130% bezahlt - 100 % an euch beide, 30 % gerne auf ein Sparbuch.
Denn - und das lass dir gesagt sein - der Unterhalt wird im Laufe der Jahre nicht zwingend mehr, aber die Kosten werden höher.
Irgendwann bereust du es, dass du nur 70 % bekommst - wenns blöd läuft, sind das nämlich 70 % von 199 Euro, macht gerundet 139 Euro.
Falls du Hartz-IV beziehst, wird dir aber der Unterhalt voll angerechnet, also nicht nur 139 Euro die du bekommst, sondern auch die 30 %, die dann aufs Sparbuch einrieseln.
Ich prophezeihe dir gleich heute - du wirst wahrscheinlich nicht damit zurecht kommen, spätestens, wenn die Ausgaben explodieren, bzw. mal wieder Sammelausgaben fällig sind.
Wir haben es so geregelt, dass ich den Unterhalt fürs Kind bekomme und wir beiden haben jeweils einige Sparmaßnahmen getroffen, die unserem Kind später zugute kommen.
Und obwohl ich sogar selbst arbeite und einen Lebensgefährten habe, merke ich trotzdem, dass es an manchen Monaten ganz schön eng wird mit dem Unterhalt.
Also - sparen schön und gut, aber nur das, was nicht benötigt wird.

Wie gesagt, ich denke nicht, dass du eine grosse Chance hast, jetzt noch damit durchzukommen, da das Verweigern des Sorgerechts verfassungswidrig ist. Also: einigt euch!
Zieht einen Mediator hinzu - haben wir damals gemacht - da wurde alles geregelt.
Und mittlerweile bin ich wirklich froh darüber - denn auch wenn man sich nach der Trennung nicht mehr so grün ist, ich weiss, dass - falls mir was passiert - mein Kind beim Papa in guten Händen wäre.

Lass deine Wut auf ihn nicht über dein Kind aus. Denn das wird sich freuen, wenn zwei Leute da sind, die notfalls "ja" oder "nein" sagen können.

Wir treffen uns übrigens in regelmässigen Abständen und sprechen über alles, was anfällt. Zb. Erziehungsfragen (damit man nicht ausgespielt wird) oder Klamottenfrage (welche Grösse, was schenken, was wird benötigt) oder Spielzeugfrage oder grössere Anschaffungen werden auch gemeinsam besprochen. Auch der Urlaub wird besprochen, wer sich wo aufhält mit Kind und wie erreichbar ist.
Ich halte diese Dinge für absolut wichtig!

Achso .... so ganz blind ist mein Vertrauen zu ihm natürlich nicht. Auf allen Geldern habe ich Verwalter sitzen .... die verwalten die Finanzen solange, bis mein Kind 21 Jahre alt ist. Nur für den Fall, dass .... naja etwas unvorhergesehenes mit mir passiert.
Auch in meinem Testament steht geschrieben, dass alle Gelder, die sie erbt, erstmal durch eine entsprechende Person verwaltet wird und erst im Alter von 21 an sie ausbezahlt werden.
Da ich nicht weiss, wie es in 10 Jahren aussieht, möchte ich nicht, dass sich mein Ex an meinem Tod bereichert und mein Kind dann quasi nichts mehr davon hat. Auch auf der Haushälfte, die sie erben würde, sitzt ne Menge drauf, sodass sich ihr Vater auch hier nicht bereichern könnte.

Also - Vertrauen schön und gut - klärt das ab und einigt euch.
Kontrolle aber immer behalten! Reagier nicht kopflos - das kann teuer werden.

 
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