Geschrieben von Baby2411 am 24.03.2010, 19:44 Uhr |
@all- wichtig!
Also der Termin, der auf der Bescheinigung steht, die man 7 Wochen vorher bekommt, ist verbindlich für den Mutterschutz.
Aber da man für den Mutterschutz für VOLLE Monate Urlaub bekommt, sofern man danach gleich in Elternzeit geht, kommt es meist zu keiner Änderung des Urlaubsanspruches.
Blöd halt nur, wenn man in den vorherigen Monat rutscht.
- @all- wichtig! - lila81, 28. SSW 24.03.10, 17:31
- Re: @all- wichtig! - jen85, 35. SSW 24.03.10, 17:39
- Re: @all- wichtig! - tine85, 39. SSW 24.03.10, 17:54
- Re: @all- wichtig! - Baby2411 24.03.10, 19:44