Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mamaEJV am 02.12.2010, 1:21 Uhr

@binemaja1980

ich bin selber erzieherin un arbeite mom in ner u3 einrichtung...unabhängig ob u3 einrichtung oder regelki-ga... du hast deinen arbietgeber ab deines wissens der ss darüber zu informieren un bist ab dann auch direkt freizustelln bis du den tita nachweis von röteln ringlröteln zytomegalie un windpocken erbracht hast un erst dann darfst du (je nach ergebnis) wieder arbeiten!
klar hast du während der ss kündigungsschutz aber gilt das auch wenn du deinem arbeitgeber so eine wichtige angelegenheit verscheigst?? un zufällig erst nach einstellung davon erfahren?? wenn ich mich richtig erinner musste ich bei meiner ersten ss meinem arbeitgeber ne bescheinigung mitbringen vom FA wo drauf steht ab wann ich muschu hab un ich bin mir ziemlich sicher da auch das datum drauf stand wann die ss festegestellt wurde... ziemlich kritische sache

dein verhalten dem AG gegenüber is dir selbst überlassen du hast ja "nur" nach dem amtsarzt gefragt... aber ich würde meine meinung dazu trotzdem loswerden: erzieherin is en job ausm sozialen bereich... deine rolle besteht darin den kindern eine bezugsperson zu sein... du bindest füe 4 monate eine bindung auf un gehst dann wieder?? wenn auch erstma nur für ca 14 wochen? is du dir selbst emotional abverlangst en 8wochen altes baby zu hause zu lassen?? ich hab das damals bei meinem sohn auch gemacht (un bereu es heute)! wenn du i-wo im büro oder einzelhandel oder sonstiges tätig wärst ok aber ki-ga...

 
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