Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 17.11.2021, 18:49 Uhr |
Frage zu Gewerbeanmeldung
Ja, ab 14 Jahren und das Jugendgericht muss zustimmen. Damit sollen Minderjährige geschützt werden, dass Erwachsene auf den Namen von Kindern Gewerbe anmelden, welche sie aus welchen Gründen auch immer nicht selbst anmelden können oder dürfen.
Warum meldest du nicht auf eigenen Namen ein Gewerbe an? Management der Tochter?
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage zu Gewerbeanmeldung - Luisa333 17.11.21, 12:34
- Re: Frage zu Gewerbeanmeldung - die_ente_macht_nagnag 17.11.21, 18:49
- Re: Frage zu Gewerbeanmeldung - Summer80 28.11.21, 18:08
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