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Geschrieben von Neverland am 17.01.2023, 18:17 Uhr

Elterngeld, zweites Kind??

Nein. Für das selbe EG müsstest du erst einmal wieder mehr Stunden arbeiten. Vorzeitig EZ beenden ginge auch nur mit Zustimmung das AG und wenn die Kinderbetreuung für das ältere Kind gesichert ist.

Beim nächsten EG gilt:

Verdienst in den 12 Monaten vor Mutterschutz
Ausklammern der ersten 14 Monate, danach gilt der Lohn der gezahlt wurde
Ausklammern der Mutterschutzmonate.

Für das gleiche EG bist du zu spät dran.

 
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