Geschrieben von Felica am 10.01.2019, 16:43 Uhr |
Elterngeld
EZ spielt bei der Berechnung des neuen EG keine Rolle. Sondern wie lange du EG bekommen hast. EZ hat nur einen einzigen Grund, es sichert dich gegenüber den AG ab.
Bei der Berechnung des neuen EG wird dann geschaut was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast. Da längstens 14 Monate EG ausgeklammert werden(bei EG Plus, sonst nur 12 Monate), dein Kind aber deutlich älter ist bei der Geburt von Kind Nr.2. spielt dein VZ-Gehalt von vor der ersten Geburt keine wirkliche Rolle mehr. Auch dann wenn du noch in EZ für dieses Kind bist. Was zudem noch ausgeklammert werden kann, ist der Mutterschutz. Wenn ET Mitte September19, würde also August und September herausgenommen werden und dann die 12 Monate vorher geschaut, also Juni18-Juli19. Damit könnte evtl so gerade eben noch ein Monat aus der Zeit von der ersten Geburt herangezogen werden.
Was du aber machen solltest ist die laufende EZ zum neuen Mutterschutz hin beenden. dann bekommst du dafür VZ sofern dieser Vertrag noch existiert.
Auf der EG-Rechner würde ich verzichten. Der rechnet nie korrekt. Außer man bekommt nur den Mindestsatz.
- Elterngeld - Caro2503 10.01.19, 13:20
- Re: Elterngeld - Caro2503 10.01.19, 13:22
- Re: Elterngeld - Felica 10.01.19, 16:43
- Re: Elterngeld - Lovie 10.01.19, 19:54
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Wieviel Elternegeld für das 2. Kind erhalten, wenn zuvor 3 Jahre Elterneit?
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