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Geschrieben von Happiness1992 am 16.04.2022, 6:39 Uhr

Elternzeit Vater

Punkt 7
Betreuung und Erziehung im eigenen Haushalt Das Kind lebt mit mir in einem Haushalt und wird von mir selbst betreut und erzogen: ständig ab Geburt (abgesehen zum Beispiel von einem kurzfristigen Krankenhausaufenthalt nach der Entbindung) zeitweise von _________________ bis __________________ Grund: _______________________
Mein Partner nimmt 2 Monate Elternzeit. 1 Lebensmonat und 7 Lebensmonat, trägt er diese Zeiten bei zeitweise von……bis…. ein ?oder ist dieser Punkt für ihn nicht relevant?
Und muss er für jeden Lebensmonat gesondert einen Elterngeldantrag stellen oder reicht einer?

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4 Antworten:

Re: Elternzeit Vater

Antwort von Maikäfer22 am 16.04.2022, 9:48 Uhr

Es reicht eine Anmeldung für beide Lebensmonate.

Je nach AG muss man aber wissen, dass es dazwischen keinen Kündigungsschutz gibt. Manche AG wollen einen dann wohl loswerden, so zumindest schon gelesen.

Wenn er den 1. Lebensmonat nehmen möchte, muss er die EZ ja schon vor der Geburt anmelden. Ich würde also schreiben: ... hiermit melde ich Elternzeit für den 1. Und den 7. Lebensmonat meines Kindes an. Der voraussichtliche Entbindungstermin ... Eine Kopie der Geburtsurkunde für die genauen Zeiträume reiche ich zeitnah nach der Geburt ein....

Und falls er noch im Rahmen der EZ arbeiten will, muss er das hier auch mit reinschreiben.

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Re: Elternzeit Vater

Antwort von Happiness1992 am 16.04.2022, 15:59 Uhr

Es geht hier explizit um den Elterngeldantrag Punkt 7 ob der Vater dort die Elternzeit eintragen muss oder nicht?so wie oben in meinem zugefügten Bild.
Das Schreiben für die Elternzeit haben wir schon fertig aber danke nochmal

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Re: Elternzeit Vater

Antwort von Maikäfer22 am 16.04.2022, 19:52 Uhr

Auch da reicht ein Antrag für beide Lebensmonate

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Re: Elternzeit Vater

Antwort von Maikäfer22 am 16.04.2022, 19:53 Uhr

Und natürlich kreuzt er oben an, er ist ja nicht getrennt von dir und hat das Kind alle 14 Tage mal.

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