von pupsi78 am 16.08.2015, 14:17 Uhr |
Hier:
Welche Rechte gelten bei Mängeln?
Wenn die Kaufsache einen Mangel hat und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist („Gewährleistungsfall“), kann der Käufer nicht ohne weiteres verlangen, daß Verkäufer ihm die Kosten einer Reparatur erstattet. Vielmehr muß der Käufer dem Verkäufer erst Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben, und zwar i.d.R. sogar zweimal (ausnahmsweise nur einmal, wenn schon bei Vertragsschluß klar war, daß jeder Mangel sofort behoben werden muß, und ausnahmsweise gar nicht, wenn der Verkäufer die Gewährleistung kategorisch verweigert).
Diese Mängelbeseitigung nennt der Gesetzgeber „Nacherfüllung“. Sie ist das vorrangige Gewährleistungsrecht des Käufers. Der Käufer kann dabei wählen zwischen zwei Formen der Mängelbeseitigung („Nacherfüllung“):
Reparatur der vorhandenen Sache oder
Lieferung einer neuen Sache.
Ausnahmsweise darf der Verkäufer die gewählte Variante ablehnen, wenn sie völlig unwirtschaftlich ist.
Erst wenn er dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, darf der Käufer den Kaufgegenstand reparieren lassen und dem Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen. Wahlweise kann er:
vom Vertrag zurücktreten,
eine Preisminderung verlangen oder
Schadenersatz verlangen.
Die Wahl unter diesen Rechten ist keineswegs leicht, und sie ist bindend. Im Zweifelsfalle sollte man sich professionell beraten lassen.
- So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken - Charlie+Lola 16.08.15, 8:26
- Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken - pupsi78 16.08.15, 11:34
- und ich achte immer real wäre da kulant - Amazon ist super beim Reklamation - Ellert 16.08.15, 12:02
- genau - Limba 16.08.15, 12:32
- wo steht das ich das muß? im BGB steht eben was anderes......aber ihr habt Recht - Charlie+Lola 16.08.15, 13:54
- und ich achte immer real wäre da kulant - Amazon ist super beim Reklamation - Ellert 16.08.15, 12:02
- Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken - Bengelengelmama 16.08.15, 14:02
- Aber wo steht das? - Charlie+Lola 16.08.15, 14:03
- Hilft das? - beated 16.08.15, 14:11
- Aber wo steht das? - Charlie+Lola 16.08.15, 14:03
- Hier: - pupsi78 16.08.15, 14:17
- Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken - Mehtab 16.08.15, 21:09
- Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche - Charlie+Lola 17.08.15, 9:45
- Re: Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche - Mehtab 17.08.15, 10:49
- nach der zweiten Nachbesserung darfst du ein Neues Gerät verlangen - Charlie+Lola 17.08.15, 11:20
- Re: Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche - speedy 17.08.15, 11:19
- ich hab da mit cyberport die schlimmsten Erfahrungen - Ellert 17.08.15, 11:43
- ich boykotiere eigentlich Amazon, aber nach der Nummer werde ich so selten wie wir elek- - Charlie+Lola 17.08.15, 16:17
- ja, ich will ja eine Neulieferung.........nichts anderes habe ich geschrieben - Charlie+Lola 17.08.15, 12:01
- ich hab da mit cyberport die schlimmsten Erfahrungen - Ellert 17.08.15, 11:43
- Re: Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche - Mehtab 17.08.15, 10:49
- Real hat grade angerufen - Sie erstatten das Geld und wir können morgen vom Kauf - Charlie+Lola 17.08.15, 16:18
- super - Ellert 17.08.15, 17:13
- Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken - pupsi78 16.08.15, 11:34
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