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Geschrieben von speedy am 29.01.2015, 22:47 Uhr

Kinderbetreuungskosten Steuer, wer kennt sich aus?

Ist die/der Alleinerziehende oder ein Partner krank, behindert oder in Ausbildung und der andere erwerbstätig oder ebenfalls krank, behindert oder in Ausbildung, so bestehen die gleichen Möglichkeiten wie bei beiderseits erwerbstätigen Elternteilen oder einem erwerbstätigen, alleinerziehenden Elternteil, allerdings im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ( § 9c Abs. 2 S. 2 EStG ).

Gruß, Speedy

 
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