Geschrieben von speedy am 29.01.2015, 22:47 Uhr |
Kinderbetreuungskosten Steuer, wer kennt sich aus?
Ist die/der Alleinerziehende oder ein Partner krank, behindert oder in Ausbildung und der andere erwerbstätig oder ebenfalls krank, behindert oder in Ausbildung, so bestehen die gleichen Möglichkeiten wie bei beiderseits erwerbstätigen Elternteilen oder einem erwerbstätigen, alleinerziehenden Elternteil, allerdings im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ( § 9c Abs. 2 S. 2 EStG ).
Gruß, Speedy
- Kinderbetreuungskosten Steuer, wer kennt sich aus? - mutti6 29.01.15, 21:37
- Re: Kinderbetreuungskosten Steuer, wer kennt sich aus? - speedy 29.01.15, 22:47
- Das hat sich anscheindend im Jahr 2012 geändert. - Sodapop 30.01.15, 12:43
- Re: Kinderbetreuungskosten Steuer, wer kennt sich aus? - mutti6 30.01.15, 15:29
- Vielleicht hilft das :) - Sodapop 30.01.15, 12:41
- Re: Kinderbetreuungskosten Steuer, wer kennt sich aus? - Leena 30.01.15, 17:08
- Re: Kinderbetreuungskosten Steuer, wer kennt sich aus? - speedy 29.01.15, 22:47
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