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Geschrieben von Christine70 am 19.02.2015, 7:21 Uhr

normalerweise

müßtest du genau das geld bekommen, was du auch ohne BV verdienen würdest. hast du also einen job, der ab jetzt mindestlohn bekommt, dann steht dir das zu. aber es gibt halt leider auch ausnahmen, wie die friseure z. b... die bekommen ihn erst ab 1.8.2015

 
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