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Geschrieben von shinead am 12.11.2015, 12:09 Uhr

Rasenmäher in einer Mietwohnung

Wenn der Mieter für die Pflege des Gartenteils zuständig ist, dann obliegt es ihm, die notwendigen Geräte anzuschaffen.

Alternativ könnte der Vermieter Dir auch einen professionellen Rasen-Mäh-Dienst vorbeischlichen, dessen Kosten dann über die Nebenkosten abgerechnet werden können.

Nur bei Gemeinschaftsgärten ist der Vermieter verpflichtet, die Geräte zur Verfügung zu stellen.

Aber nett Anfragen, kannst Du ja trotzdem.

 
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