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Geschrieben von Sabine mit Amelie am 12.11.2015, 16:00 Uhr

Rasenmäher in einer Mietwohnung

Hallo,

auch ich kenne die rechtlichen Grundlagen nicht, aber wir hatten auch ein Wohnung mit Garten. Wir hatten damals nicht einen Gedanken daran verschwendet, wr den Mäher kauft. Für uns war das selbstverständlich, dass wir den kaufen. Es war "unser" Garten, also sind wir dafür zuständig. Anders sieht es für gemeinsame Flächen aus. Ich denke, da muss der Vermieter schon einen Mäher zur verfügung stellen.
Bei uns hier war das übrigens auch Thema. Wir sind hier 13 Parteien in Reihenhäuser, die aber rein rechtlich Eigentumswohnungen in Geschoßbauweise sind. Wir haben einiges an Gemeinschaftsfläche und jeder hat noch den Garten, der zu seinem Haus gehört. Bei uns kam dann auch das Thema auf, ob man den Rasenmäher, der für die Gemeinschaftsflächen von allen gekauft wurde, auch für seinen eigenen Rasen benuten darf. Nein, darf man nicht. Das haben die meisten abgelehnt und wie ich finde, zu Recht. Wenn er dann bei irgend jemand kaputt geht, dan wird er in den Technikraum gestellt und es war keiner. Nein, da soll doch jeder bitte seinen eigenen kaufen.
@Lita ich kann deinen Nachbarn verstehen. Er kauft aus seiner Tasche einen Rasenmäher und ihr benutzt ihn. Das würde ich ehrlich gesagt auch nicht wollen. Vielleicht hätte man sich ja vorher absprechen können. Ihr hättet den Rasenmäher gemeinsam kaufen können, dann wäre das kein Thema gewesen. Was ich nicht ganz verstehe, warum er das gemacht hat, wenn er Gemeinschaftsfläche damit mäht.

Liebe Grüße

Sabine

 
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