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Geschrieben von BlueJasmine am 10.02.2024, 21:24 Uhr

Ratlos und verzweifelt

Zum Thema Kündigung wegen Eigenbedarfs:
Sicher dürfen Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, aber dieser Eigenbedarf muss auch vorhanden sein. Wenn es nur ein vorgeschobener Eigenbedarf ist, ist das Betrug, also eine Straftat, und auf jeden Fall schadensersatzpflichtig.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist auch nur gültig, wenn der Vermieter in der Kündigung genau angibt, wer in die Wohnung ziehen soll und aus welchen Gründen dies unbedingt sein muss.

Wenn du sagst, dass die Kündigung eigentlich nur ist, weil der Vermieter keine Kinder im Haus haben will, würde ich ein ganz genaues Auge darauf haben, ob der angekündigte Eigenbedarf auch wirklich umgesetzt wird. Sprich: In den einschlägigen Wohnungsbörsen schauen, ob die Wohnung zur Vermietung angeboten wird, nach eurem Auszug schauen, welcher Name an der Klingel/am Briefkasten angebracht wird, Nachbarn fragen, wer da denn nun eingezogen ist. Und wenn ihr irgendwelche Ungereimtheiten feststellt, sofort zum Anwalt und auf Schadensersatz klagen.

Hinsichtlich eurer finanziellen Situation lohnt sich das wahrscheinlich sehr.

 
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