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Geschrieben von speedy am 21.07.2016, 16:25 Uhr

speedy

Schau mal in deinen Vertrag bzw die AGB. Bei den meisten steht drin, dass sie sowohl die Abschläge wie auch eine etwaige Abrechnungsdifferenz einziehen dürfen. Somit wäre zumindest der Einzug berechtigt auch ohne voherige Rechnung.
Trotzdem würde ich denen etwas Dampf machen. Es gibt die Schlichtungsstelle Energie, die für die Verbraucher kostenlos ist, die Kosten müssen die Anbieter tragen. An die würde ich mich bei so zweifelhaftem Vorgehen direkt einmal wenden.
Gruß, Speedy

 
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