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Geschrieben von lany am 06.03.2013, 10:09 Uhr

Steuerklassenwechsel

hey,

steht ja schon da den steuerklassenwechsel musst du beantragen und das geht auch nur 1 mal im Jahr. Verdient ein partner deutlich mehr als der andere ist 3/5 die günstigste vaiante. Bis zur geburt die 4/4 zu behalten macht auch sinn da das elterngeld an deinem Netto berechnet wird. Zu bedenken ist allerdinga auch das wenn ihr wechselt und dein Mann in 3 rutscht ihr am jahresende mit der einkommensteuer wohlmöglich nachteile haben werden. Das Elterngeld ist zwar an sich steuerfrei liegt aber unter proggressionsvorbehalt. Es erhöht also anteilig das Familieneinkommen und somit letzlich auch die zu zahlende Steuer.

 
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