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Geschrieben von speedy am 07.03.2013, 10:00 Uhr

Steuerklassenwechsel

Hi,
gerade bei deiner Situation gibt es einiges zu beachten:
Nach der Hochzeit ändert sich automatisch gar nichts, du kannst also durchaus bis zum Jahresende oder zumindest bis Ende MuSchu in der Stkl. 1 bleiben - macht bei euch auch Sinn so, denn mit der 1 fährst du re. günstig (anders als in 5), zumindest gleichwertig zur Kl. 4.

Da sich das EG nach dem Netto-Einkommen errechnet, solltest du jetzt alles dransetzen, dieses bis zum ET noch zu erhöhen. Hast du z.B. einen Fahrtweg zum Arbeitsplatz od. sonstige Werbungskosten? Dann reiche schleunigst einen Steuerfreibetrag ein, der mindert die monatl. Steuerlast und erhöht damit dein Nettoeinkommen.

Dabei bleibst du bis zum Ende des MuSchu (wichtig, denn auch der AG-Zuschuss zum MuSchaftsgeld errechnet sich aus deinem Nettogehalt der letzten 3 Monate. Manche AG ermitteln den Zuschuss aber aus dem fiktiven Gehalt während des MuSchu, daher in der günstigen Steuerklasse bleiben bis zum Ende des MuSchu).

Nach Ende des MuSchu könnt ihr dann die St.klassen wechseln, er in 3, du in 5, das hat dann keinen Einfluss mehr aufs EG. Beachtet aber, dass das EG unter den Progressionsvorbehalt fällt, d.h. es ist u.U. sinnvoll, für die Jahre, in denen EG bezogen wurde, getrennte Veranlagung zur Steuer zu wählen. Unterm Strich kommt dabei meist mehr raus. Da lohnt es sich auch schon mal, frühzeitig einen Steuerberater zu fragen, der das dann für euch durchrechnen kann.

Gruß, Speedy

 
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