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Geschrieben von speedy am 18.12.2017, 11:28 Uhr

Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Hi,
eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine neue Probezeit bei Versetzung innerhalb des Unternehmens ist nicht zulässig! Einziger Grund für eine Verlängerung der Probezeit ist ein Ausfall des Arbeitnehmers für einen längeren Zeitraum innerhalb der Probezeit (Krankheit o.ä.). Die Dauer von 6 Monaten sind z.B. im Süden D absolut üblich.

Der Zeitpunkt der Gehaltserhöhung steht dem AG frei, das ist Verhandlungssache. Ebenso die Zuteilung eines Dienstwagens als zusätzlicher Vorteil.

Wenn du noch Fragen hast, gerne per PN.

Gruß, Speedy

 
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