Geschrieben von speedy am 18.12.2017, 11:28 Uhr |
Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?
Hi,
eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine neue Probezeit bei Versetzung innerhalb des Unternehmens ist nicht zulässig! Einziger Grund für eine Verlängerung der Probezeit ist ein Ausfall des Arbeitnehmers für einen längeren Zeitraum innerhalb der Probezeit (Krankheit o.ä.). Die Dauer von 6 Monaten sind z.B. im Süden D absolut üblich.
Der Zeitpunkt der Gehaltserhöhung steht dem AG frei, das ist Verhandlungssache. Ebenso die Zuteilung eines Dienstwagens als zusätzlicher Vorteil.
Wenn du noch Fragen hast, gerne per PN.
Gruß, Speedy
- Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - Ellert 16.12.17, 20:06
- Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - Herbstsonne30 16.12.17, 21:37
- das ist spannend - Ellert 16.12.17, 21:41
- Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - Mutti69 17.12.17, 6:36
- Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - Julie 17.12.17, 9:08
- ich hab sowas bei mir noch nie erlebt - Ellert 17.12.17, 10:25
- Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - speedy 18.12.17, 11:28
- Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - bellis123 18.12.17, 17:48
- Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - speedy 18.12.17, 19:37
- Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ? - Herbstsonne30 16.12.17, 21:37
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