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Geschrieben von bellis123 am 18.12.2017, 17:48 Uhr

Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Ich denke, man kann ein Unternehmen nicht mit dem Öffentlichen Dienst vergleichen, wo vieles "automatisch" bzw. einigermaßen korrekt läuft.

Es hängt wohl unterm Strich davon ab, wie die Beförderung abgewickelt wurde und was vertraglich festgehalten wurde. Wurde z.B. eine Änderungskündigung ausgesprochen, ist die erneute Probezeit sicherlich korrekt. Eine Verlängerung der Probezeit ist durchaus möglich, wie schon erwähnt bei längerer oder häufiger Krankheit oder auch wenn aus welchen Gründen auch immer die Eignung noch nicht abschließend festgestellt werden konnte.

Mir ist mal eine Stelle angeboten wurden mit 1 Jahr Probezeit. Das ist rechtlich nicht korrekt, aber anderswo bekommt man erstmal einen Jahresvertrag mit Option auf Verlängerung, was meistens unterm Strich aufs Gleiche rauskommt. Hier liegt der Fall natürlich anders, weil bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn man den Vertrag aber nicht genau kennt, kann man nur Rätselraten...

 
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