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von Herbstsonne30  am 09.03.2016, 21:22 Uhr

Wo steht auf der Lohnabrechnung, dass man Kinder hat bzgl. Pflegeversicherung?

Du bist hier im Forum Rund ums BABY. Deshalb ging ich davon aus, dass Deine Kinder U18 sind und bei den genannten Steuerklassen die Kinderfreibeträge in Deinem ELStAM-Satz hinterlegt sind bzw. diese auch auf deinem Lohnschein stehen. Bei Steuerklasse 5 hat man keine Kinderfreibeträge.

Aber ja, den PV-Beitrag kannst Du über Dreisatz anhand des Bruttoeinkommens ausrechnen. Einfach den Betrag für ohne Kind(er) und für mit Kind(er) ausrechnen und dann schauen, was abgezogen wurde. Die Prozentsätze dafür sind bei google zu finden, habe sie nicht im Kopf. Einfacher geht es mit einem Nettolohnrechner.

 
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