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Geschrieben von Ellert am 14.06.2018, 6:36 Uhr

eine ganz andere Frage - KV bei Spätstudenten... Beamtenkinder

huhu

wenn ich mir überlege dass meine ggf erst etwas anderes machen muss
und spät erst das Wunschstudium bekommt, lange ggf studiert

Was passiert eigentlich wenn mit 27 das Kindergeld kippt und somit die Beihilfeberechtigung, wie muss man die Kids dann versichern ?
Ohne versicherungspflichtigen Job kommen Kinder ja nicht in die gesetzliche KV, sehe ich jetzt bei Ellert
null Chance auchnicht wenn man beiträge selbst zahlt.
Früher gabs doch die Studenten die bis über 30 studiert haben
man kann doch keine volle private KV zahlen zum ganzen Rest dazu ?

dagmar

 
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