Über 18 ...

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Geschrieben von DK-Ursel am 16.09.2016, 12:36 Uhr

Nachtrag

Hej nochmal!

Ich sehe schon einen entscheidenden Unterschied.
Man will hierzulande wohl nicht, daß die Kinder und Eltern sich wegen der finanziellen gegenseitigen Verpflichtungen "nicht mehr mögen" .

Und so muß man zwar sein Kind bis zum 18. Lebensjahr so gut man kann unterstützen, aber danach nicht mehr.
Was eben in Dtld. anders ist - und darüber reden wir doch.
Denn Trinis Ausgangspunkt war ja, daß man - so ihre Auffassung - die kinder nicht mal mehr rauswerfen dürfe - was ich auch aufgrund ihres zitierten Textes anders sehe.
Ein Kind unter 18, das die Eltern zu nichts bewegen können, gehört dann wohl in irgendeine professionelle Hilfe - Arzt Psychologe, Jugendamt, was auch immer.
Schrieb ich schon.
Ein Kind über 18, das nichts machen will, ist außerhalb jeglicher Reichweite der Eltern - will / braucht es Geld, muß es arbeiten oder einen Antrag stellen, der begründet sein muß.
Und:
Auch unter 18 können hier die kinder ausziehen, ohne mit den Eltern zerstritten zu sein, und bekommen dann entsprechend höhere Unterstützung,allerdings hängt das dann natürlich auch vonSchulweg u.a. ab - auch das Einkommender Eltern, die ja danna uch noch unterhaltspflichtig sind, kann dann noch einberechnet werden.
.
Die dänische "Philosophie" steht eben doch anders alös die deutsche da - Dus chriebst:
"Die "Philosophie" der finanziellen Verantwortung für Ü18-Kinder in Deutschland ist ja die:
Eltern sind so lange für ein Kind verantwortlich, bis es sich um sich selber kümmern kann. Alle - der Staat genauso wie die Eltern und die Kinder - haben ein Interesse daran, daß das Kind zu diesem Zweck eine fundierte Ausbildung macht. Deswegen sind Eltern bis zum Abschluß der ersten Ausbildung für das Kind finanziell verantwortlich."

Hier ist es egal, ob sich die kinder mit 18 kümmern können, rein rechtlich bist Du als Eltern nicht mehr zuständig.
Daß praktisch in den meisten Familiendie Kinder zumindest bis Studienantritt (wo sie ja meistens wegziehen müssen) oder einer Ausbildungsbeendigung noch zuhause wohnen und unterstützt werden, ist dan nfreiwillig.

Daß ein ambitiöses Kind eine 2. Ausbildung auf Kosten der Eltern beginnt, ist also hier unmöglich - es sei denn, die Eltern haben´s und finanzieren´s gern --- freiwillig.

"Das halte ich auch für durchaus durchdacht und sinnvoll, denn die Alternative wäre ja, daß ALLE Personen Ü18, die sich in (erster) Ausbildung befinden, vom Staat unterstützt werden müßten - auch die, deren Eltern stinkreich sind."

So ist es hier.

Und darauf ging Denie frage ja auch hinaus, zumal dies Zitate aus Deinem ersten Frageposting sind.

Gruß Ursel, DK

 
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