Geschrieben von desireekk am 03.01.2019, 13:03 Uhr |
Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Hallo zusammen,
nachdem es leider einen traurigen Anlass hier im Forum gerade gibt, erlaube ich mir mal nachzufragen und aufmerksam zu machen:
Haben eure gerade-Erwachsenen eigentlich Betreuungs-/Vorsorgevollmachten/Patientenverfügung etc. abgegeben?
Ich gebe zu, dass ich das alles als eine Art "Willkommenspaket" meinem Bub am 18. Geb in die Hand gedrückt habe, aber das war es dann auch erst Mal.
Nun ist er Heute mal wieder Zuhause und ich werde ihn für eine halbe Stunde an den Tisch "zwingen" um das alles auszufüllen...
Und bei Euch so?
LG
D
Re: Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Antwort von Julie am 03.01.2019, 13:20 Uhr
Ich bekenne mich schuldig des Schlendrians in diesem Punkt.
Wir haben zwar Vollmacht über die Konten unserer Studentin, aber das war's (abgesehen von ihrem Organspendeausweis).
Dann wollen wir mal bei nächster Gelegenheit zu Rat und Tat schreiten.
Re: Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Antwort von leaelk am 03.01.2019, 17:10 Uhr
Hallo,
nein wir haben so etwas nicht und ehrlich gesagt hatte ich das bisher auch so überhaupt nicht auf dem Schirm!
Ich selber habe auch KEINE Patienten-/Vorsorgevollmacht.
ABER auch ich werde da jetzt mal näher drüber nachdenken und es mit meiner Ältesten besprechen.
LG leaelk
Re: nein
Antwort von XingXing am 03.01.2019, 19:11 Uhr
weder ich noch mein kind haben eine solche vollmacht.
allerdings haben wir (besonders als sie das jahr auf der krebsstation gearbeitet hatte) mehrfach sehr ernst und ausführlich über das thema patientenverfügung und auch organspende gesprochen und wir wissen beide vom andern wie das zu handhaben wäre.
Und wie weist Du das nach?
Antwort von desireekk am 04.01.2019, 3:07 Uhr
Wie kannst Du im Fall nachweisen dass DU "Vollmacht" hast und weißt was das Kind will/verfügt hat wenn es keine nachweisbare Willenserklärung gibt?
LG
D
Re: Und wie weist Du das nach?
Antwort von XingXing am 04.01.2019, 5:08 Uhr
wenn es hart auf hart kommt...und ich hoffe das das nie der fall sein wird...zählt auch die aussage eines angehörigen .
und da wird beide ausschliesslich nur uns beide haben käme eine aussage von jemadn anders eh nicht in betracht.
und es wird genauso anerkannt wenn man sagt das dies der ausdrückliche wille war der so geäussert wurde.
Re: Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Antwort von Alexa1978 am 04.01.2019, 7:32 Uhr
Durch die DSGVO mussten wir bereits darüber nachdenken, denn ich bekomme bei meiner HÄ nicht einmal mehr ein Rezept oder einen Überweisungsschein für meinen Sohn (bzw. auch nicht für meinen Mann). Dafür reicht zwar eine einfache, formlose Vollmacht, aber auch die Patientenverfügung wird einem dadurch wieder einmal mehr ins Gedächtnis gerufen.
Hier gilt sie auch nur schriftlich.
Das kann ich mir nicht vorstellen
Antwort von albaconi am 04.01.2019, 8:56 Uhr
Als mein Mann im Krankenhaus war, hat der Arzt auf einer Patientenverfügung bestanden, obwohl wir beide selbst mit ihm gesprochen haben und uns einig waren. Er meinte, dass sich die Klinik absichern und Unterlagen haben muss.
Als wir sie dann brauchten, war alles geregelt und einfacher. In der Situation hätte ich auch keine Diskussionen ertragen.
Re: Das kann ich mir nicht vorstellen
Antwort von XingXing am 04.01.2019, 19:10 Uhr
ist aber so..
wie gesagt die gedanken entstanden als meine tochter auf der station gearbeitet hat.
wenn es soweit kam wurden natürlich die angehörigen gefrgat wie zu verfahren sein und es wurde so akzeptiert..
es gibt ja keinen zwang für so eine verfügung..nach deiner aussage würde dann mit all den vielen leuten ohne verfügung wie verfahren werden?
aber kann ja jeder so verfahren wie er möchte
Re: nachtrag...
Antwort von XingXing am 04.01.2019, 19:31 Uhr
ist nur ein beispiel aus vielen ...
zitat..."Kommen Sie in die Situation, in der Sie nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung entscheiden können, greift Ihre Patientenverfügung. Haben Sie keine ...müssen andere für Sie entscheiden..... Anhaltspunkte dafür können eine frühere (nicht verbindliche) Patientenverfügung sein,...frühere Äußerungen des Patienten sowie Gespräche mit den Angehörigen über deren Einschätzungen. Dies alles gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung." zitat ende
ich finde es schwer heute genau zu entscheiden wie meine behandlung aussieht wenn der notfall noch nicht eingetroffen ist..ich kann mir heute nicht vorstellen wie es sein würde wenn es soweit kommt..gerade wenn ich jetzt ankreuze keine lebenserhaltenden massnahmen (in welchem unfang auch immer) kann das aber zu dem zeitpunkt völlig falsch sein.
da finde ich es besser wenn ein angehöriger für den gerade entstehenden zeitpunkt..auch aus früheren gesprächen heraus...die entscheidung trifft oder zumindest im großem maße darauf einfluss hat
Re: nachtrag...
Antwort von Benedikte am 05.01.2019, 12:08 Uhr
bei meiner Tante "wußte" auch "jeder", dass sie nicht am Stecker hängen wollte
Verfügung hatte sie nicht
und dann versuche mal einen Arzt davon, den Stecker zu ziehen. Auf Deine lockere mündliche Zsuicherung. Da weigert sich jeder und geht den weg als Arzt, der ihm keinen Ärger bringt und keiner Haftung oder Strafe aussetzt, nämlich die Sterbenden am Stecker zu lassen bis der Tod eingetreten ist
ging bei ihr gsD recht schnell
Re: nachtrag...
Antwort von Carmar am 05.01.2019, 15:44 Uhr
Genau so ist es. Ohne Vollmacht bekommt man ja noch nicht mal eine Auskunft.
Re: komisch
Antwort von XingXing am 05.01.2019, 18:29 Uhr
ich hab nicht nur auskunft bekommen.
aber gut wie gesagt das kann ja jeder halten wie er möchte
Re: Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Antwort von Leena am 05.01.2019, 20:56 Uhr
Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters so eine Betreuungs-/Vorsorgevollmachten/Patientenverfügung etc. ausgefüllt, und jetzt bin ich sehr dankbar darum, ich habe die Vollmacht schon oft benutzt, seit sie krank ist, und es hat mir viel Diskussionen erspart.
Trotzdem habe ich selbst sowas nicht, mein Mann auch nicht - und meine erwachsene Tochter (19) auch nicht.
Re: Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Antwort von Emmi67 am 05.01.2019, 23:57 Uhr
Mein Ältester hat so etwas, mein Mittlerer nicht (wollte bis jetzt nicht, ist da irgendwie misstrauisch). Allerdings denke ich, dass in den meisten Fällen bei ganz jungen Erwachsenen doch die Eltern als Betreuer eingesetzt würden im schlimmsten Fall.
im Zeifel muss man es schriftlich nachweisen
Antwort von Ellert am 07.01.2019, 19:23 Uhr
Auch unter Eheleuten muss man diese Vollmacht haben
ich habe das auch lange nicht gewusst und dachte der eine darf für den anderen entscheiden...
dagmar
Leider kann es auch jeder Arzt halten wie er möchte, DAS ist der Punkt!
Antwort von desireekk am 07.01.2019, 21:32 Uhr
Hallo XingXing,
weißt Du, ich zweifle ja auch gar nicht, dass man es auf der Station mit der Ihr Erfahrung habt so gehandhabt hat.
ABER:
Für mich ist das juristisch dünnes Eis...
Und darauf laufe ich nicht gern.
Wer sagt denn, dass (wenn es leider doch mal soweit kommen sollte) der Arzt in dem Krankenhaus wo es euch durch dummen Zufall hinverschlägt, ganz anders denkt und eben NICHT zuhört was Du willst (wenn deine Tochter nichts äußern kann)?
Denn er MUSS nicht zu hören und nach deinen Wünschen handeln sondern wird eher wird immer das tun, was sein AG und seine Haftpflichtversicherung ihm vorgeben.
LG
D
wir hatten das Thema im Rahmen des Betreuungsverfahrens
Antwort von Ellert am 07.01.2019, 21:53 Uhr
wir sind ja betreuer unseres Sohnes das liebt über gericht und rechtspfleger, Sozialarbeiter udn fragt nicht was.
Im Rahmen dessen haben sie uns auch erklärt dass wir als Ehepaar das bräuchten gegenseitig
weil wir sonst immer ausgeliefert sind was Ärzte verfügen im Sinne von
sie können aber müssen nicht auf den Partner hören..
Meine Mutter war unlängst scherkrank im Krankenhaus und die wollten die Vollmacht von meinem Vater sehen
dagmar
Leider hilft das Papier auch nicht zwingend weiter
Antwort von Trini am 08.01.2019, 13:38 Uhr
Wenn Ärzte begründen können, dass dem Patienten noch zu helfen ist, kommt er an den Tropf/die Maschine, auch wenn er was anderes unterschrieben hat.
Trini
Re: Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Antwort von Trini am 08.01.2019, 13:46 Uhr
Zu unserer Schande muss ich zugeben, dass wir keinerlei Vollmachten haben. Immer mal angedacht, nie umgesetzt.
Zum Glück sind jetzt auch beide Kinder volljährig, sonst wären sie ein Fall für's Jugendamt geworden.
Eine gute Freundin hatte aber tatsächlich Schwierigkeiten, als Betreuerin zugelassen zu werden, als ihr Sohn seinen Herzstillstand hatte (und eine Kollegin bei ihrem Mann auch).
Trini
Vorsicht
Antwort von Benedikte am 08.01.2019, 16:07 Uhr
Trini,
wenn die Medizin einen klaren Weg aufweist, dann kannst Du nichts anderes sagen. Gefragt wirst Du immer dann, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt.
Unser zweiter Sohn war extrem-Frühchen und musste beatmet werden. Da wurden wir nicht gefragt WEIL bei seinem Zustand die Beatmung das einzig indizierte war mit dem Ziel, ein gesundes Leben zu ermöglichen. Die Eltern eines anderen Kindes, wo klar war, dass das Kind wenn überhaupt, schwer behindert überlebt, wurden befragt.
Von daher- Du hast schon recht, man ist da nicht Herr über Leben und Tod- aber über einen würdigen Tod kannst Du mitentscheiden, anders als ohne Verfügung. Und gerade bei lebensbeendenden bzw der Unterbrechung lebenserhaltender Maßnahmen brauchst Du die Verfügung.
Okay, verstehe!
Antwort von Trini am 08.01.2019, 16:15 Uhr
Vor vielen Jahren ging halt hier mal so ein Fall durch die Presse, wo eine Ehefrau sich verzweifelt bemühte, die Patientenverfügung "durchzusetzten", während ihr Mann im künstlichen Koma lag.
Weiß nicht mehr, wie es am Ende ausging.
Trini
und das ist gut so
Antwort von Ellert am 08.01.2019, 17:04 Uhr
Wenn Chancen bestehen dass ein Mensch überlebt und ds in Menschenwürde ( kann auch behindert sein) hat er das Recht es zu versuchen.
Wenn aber sicher ist dass da nichts mehr ist mit überleben sondern nur ein hinauszögern
dann nutzt das Papier sehr wohl was
dagmar
Re: Okay, verstehe!
Antwort von Benedikte am 08.01.2019, 17:07 Uhr
ich kenne mich im Detail nicht aus
aber hatte damals, als unserer Monate bei den Frühchen lag, und man oft sehen konnte, dass was gemacht wurde oder wir hörten " der hat eine Bluttransfusion erhalten" mal gefragt. Und die antwort war, irgerndwie dass es ärztliche Regeln gebe und wenn der weg klar ist, handeln die Ärzte nach professionellem Vorgegebenen. D.h., wenn Dein Kind mit gebrochenem Bein ankommt, wird das gemacht, auch wenn Du Dich nicht dazu äußerst oder das nicht willst.
Bei Zeugen Jehova ist das bspw auch eine ständige Diskussion ob die Ärzte denen Bluttransfusionen geben dürfen.
Und-Koma ist halt so eine Sache.
Jedenfalls- ich gebe Dir Recht. völlig Recht, dass man auch mit Patientenverfügung nicht Herr über Lbene und Tod ist. Aber man hat immerhin etwas in der Hand..
Benedikte
Re: Umfage: Vollmachten unserer Jung-Erwachsenen aus leider traurigem Anlass
Antwort von DK-Ursel am 08.01.2019, 17:25 Uhr
Trini, jetzt bin ich doch verwirrt,
Bis hierhin habe ich mitgelesen und verstanden, worauf alles hinausläuft.
Aber ich denke, die Frage wird im "über18-"Forum gestellt, weil eben genau DA die elterlichen Befugnisse aufhören.
Denn unter 18 kannst Du doch durchaus entscheiden,was gemacht wird - oder?
Gruß Ursel, DK
Ursel hat Recht, es geht um die Vollmachen der Frisch-Erwachsenen
Antwort von desireekk am 08.01.2019, 17:33 Uhr
Hallo zusammen,
genau das meinte ich:
Ich könnte NICHTS entscheiden für mein "Kind" das gerade 18 geworden ist, weil er eben volljährig ist.
Und wenn keine Willenserklärungen vorliegen, muss sich weder ein Arzt noch ein Richter daran orientieren.
... sie können... müssen aber nicht.
Ich habe meinem Sohn klargemacht, was es heißen kann einen gerichtlich bestellten Betreuer zu bekommen. Ob es ihm lieber ist wenn ggf. ein Wildfremder über ihn entscheidet oder ob er lieber mitreden will, wer sich ggf. um seine Belange kümmern soll.
Nunja, er hat jetzt hier alle 3 Vollmachten unterschrieben. ich behalte die Originale (als Bevollmächtigte) er bekommt eine Kopie, und eine geht an seinen Vater z. K.
VG
D
Bitte um Entschuldigung
Antwort von Trini am 08.01.2019, 18:52 Uhr
Habe da zwei Dinge vermischt.
Bei meiner Freundinging es um ein volljährigesKind.
Dss andere ist unser eigenes Ausweichen beim Festschreiben von Entscheidungen, zum einen die Vorsorgevollmachten, zum anderen aber unsere ( mangels geeigneter Personen) nie geklärte Personensorge.
Trini
Jetzt nochmal, nachdem ich länger nachgedacht habe.
Antwort von Trini am 09.01.2019, 14:16 Uhr
Zu meiner Schande muss ich also zugeben, dass wir mit derartigen Vollmachten sehr lax sind. Wir haben auch untereinender noch keine (und keinerlei Testamente).
Man WILL die Gefahr gar nicht sehen.
Was mir aber gestern einfiel - meine Söhne würden wohl im Moment nicht unterschreiben, dass wir über ihr Leben bestimmen dürfen UND ich würde auch gar nicht solch wichtige Entscheidungen fällen wollen. Vielleicht wäre der gerichtliche Betreuer einfach objektiver als Eltern oder Kinder???? Ich weiß es wirklich nicht.
Trini
Re: Jetzt nochmal, nachdem ich länger nachgedacht habe.
Antwort von Sternspinne am 09.01.2019, 20:42 Uhr
Hm, das sieht im Moment vielleicht so aus.
Ich vermute aber stark, dass man das schnell anders sieht, wenn man in so einer Situation ist.
Wenn einen so ein Schicksalsschlag trifft, verändert sich ja sofort das Bewußtsein.
Stell dir vor, du bist deinem Kind dann sehr nahe und hast eine genaue intuitive Vorstellung davon, wie es ihm geht. Und dann entscheidet ein Fremder darüber.
Wenn das nicht zutrifft, kann man sich immer noch Ratgeber von aussen holen, andersherum geht dann nichts mehr.
Das sind aber 3 verschieene Paar Schuhe... und das Vorbild der Eltern
Antwort von desireekk am 10.01.2019, 17:45 Uhr
Es gibt da 3 Vollmachten die man unterscheiden sollte.
Hier erklärt:
https://www.bmjv.de/DE/LeichteSprache/Betreuungsrecht.html
und evtl. das kann helfen:
https://www.caritas.de/cms/contents/caritas.de/medien/dokumente/ratgeber/alter/formular-vorsorgevol/formular-vorsorgevollmacht-leichte-sprache-skm.pdf
Gerade die Frage "Betreuer" (und ggf. VorsorgeVollmacht) kann schnell eintreten.
Wenn ein Dödel auf der Straße nicht rechtzeitig bremst, liegt man schnell im Krhs / in Koma.... und dann?
Wer kümmert sich darum dass ggf. die StudentenBude erst Mal gekündigt wird damit man nicht weiterhin jeden Monat 400-800 EUR abdrücken muss (von was?)
Will man mit Schulden aus dem Krankenhaus raus?
Wer soll "mal schnell" die Rechnung bezahlen, die ansonsten in den Mahnbescheid mündet?
Etc.
Meine Kinder wissen: sie haben meine VOLLE Unterstützung, auch als voll geschäftsfähige Erwachsene.
ABER NUR wenn sie sich im Vorfeld schon um Schadensbegrenzung bemühen, eben z. B., Vollmachten unterschreiben. das gehört nun mal dazu wenn man erwachsen ist, dass solche Dinge geregelt werden.
Sie MÜSSEN das vertrauen in mich nicht haben. Wenn sie es aber auch nicht in jemanden anderes haben, dann müssen sie eben mit den Konsequenzen leben.
Meine Lebensdevise: lieber eine schlechte Entscheidung als gar keine Entscheidung.
Oder:
Entscheide selbst, oder Du wirst entschieden!
Und ja, die Eltern SIND da definitiv mit leuchtendem Beispiel voranzugehen!
Alles Liebe
D
Re: Jetzt nochmal, nachdem ich länger nachgedacht habe.
Antwort von Emmi67 am 17.01.2019, 14:51 Uhr
Ja, mein Mittlerer hatte da auch Bedenken. Allerdings möchte er noch weniger, dass jemand ganz Fremdes entscheiden darf. Außerdem hatte er absurderweise eher Angst vor einem "zu-früh-Abschalten"- was ich sowieso nicht machen würde. Allerdings habe ich ihm gesagt, er könne eine Patientenverfügung aufstellen, daran muss sich auch jemand halten, der eine Vollmacht hat.
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