Vornamen

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Geschrieben von lilke am 06.01.2017, 0:05 Uhr

Kann man bei einem Doppelnamen

Bei Bindestrich ist es ein Name. Ohne sind rechtlich beide Namen gleichgesetzt. Man muss auch idR nur auf offiziellen Stellen beide angeben. Meine Kinder haben drei Namen und nur der erste ist Rufname und nur den tragen wir idR ein. Die übrigen Namen werden nur dann eingetragen, wenn es wirklich notwendig ist.

Sind die Kinder älter, steht es ihnen frei, einen der anderen Namen als Rufname zu verwenden.

LG Lilly

 
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