Vornamen

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von hubbabubba  am 17.01.2017, 19:20 Uhr

Kann man bei einem Doppelnamen

Rechtlich ist es so, dass ein Name mit Bindestrich EIN Name ist. Das Kind heißt nicht Lisa, es heißt nicht Marie, es heißt "Lisamarie". Man muss immer mit beiden Namen unterschreiben, mindestens jedoch als L.-Marie oder Lisa-M.

Bei Lisa Marie wählen die Eltern den Rufnamen. Rechtlich gibt es keinen Unterschied (mehr) bei Ruf- und Zweitnamen.

Viele grüße

 
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