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Geschrieben von anett2311 am 16.09.2013, 14:07 Uhr

Aufsichtspflicht

Hallo,

kann mir jemand sagen, wo ich den Passus "Aufsichtspflicht unter 12 jähriger Kinder" im Grundgesetz finde ?

Oder sonst einen Link, wo ich es 1:1 nachlesen kann, wie dass mit der Aufsichtspflicht bei Kindern geregelt ist.

Vielen lieben Dank

Anett

 
5 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht

Antwort von chartinael am 16.09.2013, 14:19 Uhr

So wirklich ist das nicht geregelt, weil es ja abhängig von dem jeweiligen Kind ist, inwiefern man seine Aufsichtspflicht wahrt.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Ebba am 16.09.2013, 16:34 Uhr

Geregelt ist die Aufsichtspflicht im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) unter § 832. Dort heißt es:

§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

Detailfragen, insbesondere dazu, wann welches Mass der Aufsicht ist, hat v.a. die Rechtsprechung beantwortet.
Hier findest du einige Ausführungen zum Thema:
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflichtverletzung

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Re: Aufsichtspflicht - "wer kraft gesetz... " wer ist das denn?

Antwort von Laufente123 am 16.09.2013, 21:44 Uhr

Und wer ist das "Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist"?

So weit ich weiß ist das in DE nicht genau geregelt, während in GB die AUfsicht für unter 12jahren verpflichtend ist. Aber auch nur Hörensagen... wirklich belegen kann ich es nicht.


Ich persönlich finde dass man manch 7 jähriges Kind besser alleine zu Hause lassen kann als andere 14 jährige. Hängt natürlich immer vom Kind ab.

Servus
Laufente

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Re: Aufsichtspflicht - "wer kraft gesetz... " wer ist das denn?

Antwort von Ebba am 16.09.2013, 22:32 Uhr

kraft Gesetz: in erster Linie die Eltern (§ 1626, 1631 BGB), aber auch zB Lehrer an öffentlichen Schulen.
Und natürlich ist das erforderliche Maß der Aufsicht von Kind zu Kind unterschiedlich. So hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil erklärt, das gebotene Maß an Aufsicht richte sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes. Was bei einem Schaden bedeutet, lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden.

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Gibt es so nicht

Antwort von und am 16.09.2013, 23:24 Uhr

Aufsichtspflicht richtet sich nicht nach dem Alter, sondern ist so ein fließendes Ding, die von der jeweiligen Situation, der Zumutbarkeit und der Reife des Kindes abhängt.

Indirekt kann man aber von den bezahlten Kinderkrankentagen für kranke Kinder bis 12 Jahre folgern, dass der Gesetzgeber eine Aufsicht für Kinder unter 12 generell für notwendig hält, für Kinder ab 12 jedoch nicht mehr.

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