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Geschrieben von Charlie+Lola am 02.12.2016, 12:36 Uhr

Das ist Nonsens

Mein Mann arbeitet in dem Bereich und durchwühlt fast täglich Chatverläufe die vor Gericht landen.
Ganz so einfach und unkompliziert wie dein lustiger Polizist das geschildert hat ist es leider nicht.

Wenn dein 12 Jähriger lustitge Videos ohne Einwilligung über Whats App verbreitet die andere verletzen (selbst das verteilen von Schlägervideos mit Leuten die man noch nicht mal kennt) haben diese eine Strafrelevanz.
Es ist schlichtweg nicht erlaubt - so wie viele andere lustige Dinge auf die Du vermutlich noch nicht mal im Leben kommst.

Es ist nicht mehr so einfach wie damals bei uns auf dem Schulhof wo man "du Vollidiot" gesagt hat und dafür eine Ohrfeige bekommen hast.
Und unsere Eltern dann gesagt haben "och, da muß er selber durch".

Die Zeiten sind definitiv vorbei. Daher sollte man seine Kinder begleiten und wenn das Kind mit 11 Jahren nicht in der Lage ist damit umzugehen, und die Eltern nicht gucken, dann kann es trotzdem ärger geben.

Das hat keine Strafrechtliche relvanz, aber zivilrechtlich sieht das wieder ganz anders aus.

Hat euch das der lustige Polizist nicht gesagt?

 
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