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Geschrieben von Namens-Fee am 27.03.2011, 12:36 Uhr

In Schleswig-Holstein (G8)

darf man in G8 eine 5 auf dem Zeugnis haben, mehr nicht. Ein Ausgleich ist nicht mehr möglich, ebenso gibt es keine Unterscheidung von Haupt- und Nebenfächern.
Zur Versetzung in Klasse 10 darf der Schüler KEINE 5 oder schlechter auf dem Zeugnis haben.

http://www.schulrecht-sh.de/

 
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